Laboruntersuchungen

Geplante Blutentnahmen führen wir nach vorheriger Absprache durch.

Urinuntersuchungen führen wir täglich in der regulären Sprechstunde durch. Bitte reichen Sie i-FOBT-Proben oder andere Stuhl-Proben bei uns an der Anmeldung wieder rein und werfen diese nicht in den Briefkasten, da wir diese sonst nicht bearbeiten können.

Krankenversichertenkarte

Bitte bringen Sie zu jedem Praxisbesuch Ihre gültige Krankenversichertenkarte mit.

Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass wir ohne eine aktuelle Krankenversichertenkarte keine Rezepte, AU, Überweisungen etc. ausstellen können. Seit dem 1.1.15 sind wir verpflichtet Ihnen nach zwei Wochen ohne Nachreichen der Krankenversichertenkarte eine Privatrechnung auszustellen.

Rezeptbestellungen

Selbstverständlich stehen wir für Ihre Bestellungen der Rezepte oder Überweisungen auch weiterhin täglich zur Verfügung. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass seit Anfang 2024 Rezepte elektronisch mit Ihrer Krankenversichertenkartein die Apotheken abgeholt werden, alle anderen Unterlagen sind weiterhin bei uns in der Praxis abzuholen.

Haarstrang-Apotheke
Hauptstraße 81
Tel.: 02947 / 89650

Rathaus-Apotheke
Hauptstraße 73
Tel.: 02947 / 89717

Check Up

Bitte lassen Sie sich für eine komplette Gesundheitsuntersuchung bei uns einen Termin geben. Bitte kommen Sie bezüglich Blutabnahme und des Ultraschalls (sofern gewünscht) nüchtern.

Ihre Krankenkasse gewährt Ihnen diese Untersuchung einmalig ab dem 18. Lebensjahr und dann ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre. Sie beinhaltet: Körperliche Untersuchung, Blutentnahme, Urinuntersuchung und EKG.

Terminvergabe

Um Ihnen längere Wartezeiten zu ersparen, haben wir für einzelne, planbare Untersuchungen die Vergabe von festen Terminen eingeführt ( z.B. Check Up, Ultraschalluntersuchungen und Langzeit-Blutdruck-Messungen etc. )

Bescheinigungen & Atteste

Aufgrund der sich auch bei uns steigernden Bürokratie und des zunehmenden Schriftverkehrs, sind wir gezwungen für Bescheinigungen und Atteste jeglicher Art eine entsprechende Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

Dr. med. Hathumar Allhoff jun.